AIRpipe 3-Schlauch System

Das Befreien des LKW-Planendaches von Wasser und Eis vor Antritt der nächsten Fahrt ist gesetzlich vorgeschrieben. Da dies für den LKW-Fahrer sehr mühsam und gefährlich ist, vernachlässigen viele Fahrer diese gesetzliche Verpflichtung.

Bei längeren Aufenthalten der Lkw’s kann sich auf der Dachfläche Regenwasser sammeln, welches bei der Weiterfahrt auf die Fahrbahn schwappt. Noch gefährlicher wird die Situation in der kalten Jahreszeit, weil das Wasser auf den Dachflächen gefriert und bis 100 kg schwere Eisplatten entstehen.

AIRpipe - 3-Schlauch System

Revoplan

Viele Mulden und Open Top Auflieger fahren im beladenen Zustand mit offener Rollplane. Ein Grund dafür ist das zeitaufwändige und Kräfte raubende Auf- und Zurollen per Hand. Zudem muss sich der Fahrer auf das Stirnwandplateau in drei Meter Höhe begeben.

Schäden an nach fahrenden Fahrzeugen durch Verlust des Ladegutes sind keine Seltenheit. Bei Getreide, Mais und Schotter kann das zu Situationen wie bei Glatteis führen.



Revoplan

TÜV zertifiziert

 Das gesamte AIRpipe 3-Schlauch System ist TÜV zertifiziert. G-ZI: 13-TAAP-0537/TÖP

Förderprogramm „De-minimis“

Finanzieren Sie AIRpipe und REVOplan mit dem Förderprogramm „De-minimis“
Im Rahmen des Förderprogrammes De-minimis wird unter anderem die Nachrüstung von Fahrzeugen mit dem AIRpipe Enteisungssystem oder dem elektrischen Seitenrollverdeck REVOplan gefördert.
Die Förderhöchstgrenze beträgt € 33.000,00. Hier ist die Anzahl der berücksichtigungsfähigen schweren Nutzfahrzeuge ausschlaggebend, die mit dem Fördersatz von bis zu € 2.000,00 multipliziert wird. Als Stichtag für die Bezifferung der Fahrzeuge gilt der 1. Dezember 2017.

Wer ist zuwendungsberechtigt?
● Unternehmen die zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterverkehr im Sinne von § 1 Güterverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und
● zum 1. Dezember 2017 Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt und ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind.

Antragsfrist
● 8. Jänner bis 1. Oktober 2018

Antragsverfahren
● Budgetzusage
● Benennung konkreter Maßnahmen nicht notwendig
● Unterscheidung nach Antrag für unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag (max.  € 33.000,--) oder Teilbetrag (80 % der Nettoausgaben).

Stichtag Fahrzeugnachweis
● ausschließlich 1. Dezember 2017 (Nachweis für die Fahrzeuge nach dem Stichtag bis Tag der Antragstellung werden wohlwollend geprüft).  

Durchführung der Maßnahmen/Bewilligungszeitraum
● ab Antragstellung bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Bewilligungsbescheids
● bei Leasingverträgen gilt Abschluss als maßgeblich

Vorlage des Verwendungsnachweises
● innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids

Nur für Leasingmaßnahmen:
● Vertragsabschluss per Formblatt muss innerhalb der fünf Monate vorliegen
● zusätzlich: Vorlage des Verwendungsnachweises bis spätestens 28. Februar 2019

Weitere Informationen finden Sie hier

Quelle: https://www.bag.bund.de/

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